Behandlungskosten für Klassische Homöopathie und Bowen-Therapie:
Bowen-Therapie:
EUR 50,00 pro Behandlung – bitte bar bezahlen (Dauer ca. 50 Minuten, bei höherem Zeitaufwand entsprechend mehr). Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach dem Beschwerdebild des Patienten. In den meisten Fällen können jedoch 6 Behandlungen, die im Abstand von einer Woche durchgeführt werden, eine deutliche Verbesserung hervorrufen.
Klassische Homöopathie:
Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich nach dem erbrachten Zeitaufwand während der Behandlung (in der Praxis oder telefonisch) und der anschließenden Fallanalyse mit Materia Medica-Abgleich. Folgende Behandlungskosten sind gültig bis zum 15.05.2022:
Homöopathische Erstanamnese bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren (Dauer: 2,5 – 3 Std): € 150,00 (bitte bar bezahlen; in diesem Preis sind die Kosten für die 1. telefonische Rückmeldung nach der Erstanamnese enthalten).
Homöopathische Erstanamnese bei Kindern unter 12 Jahren (Dauer: 2 – 2,5 Std.): € 130,00 (bitte bar bezahlen; in diesem Preis sind die Kosten für die 1. telefonische Rückmeldung nach der Erstanamnese enthalten).
Folgetermine (in der Praxis oder telefonisch): € 60,00 pro Zeitstunde (bei Fallanalysen im Anschluss zusätzlich € 10,00 – 20,00, je nach Zeitaufwand).
Kurze Auskünfte per E-Mail oder Telefon sind kostenfrei. Behandlungen per E-Mail sind nicht möglich.
Generelle Richtlinien für Konstitutionsbehandlungen:
Circa alle 3 Monate sollten Folgetermine in der Praxis stattfinden, um eine optimale Behandlung zu gewährleisen. Natürlich richten sich die Abstände der Behandlungen nach dem jeweiligen Bedarf, Abweichungen von der vorher genannten Richtlinie sind immer möglich.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlung abgesagt werden, müssen in vollem Umfang berechnet werden.
Grundlage der Rechnungserstellung ist das “Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie LVKH 2011” von Carl Classen unter Angabe der Vergleichs – bzw. Analogziffer des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH 1985, Auflage 2002. Das LVKH 2011 liegt Privat – und Zusatzversicherungen vor.
Die Kostenübernahme bei der Beihilfe, bei Privat – und Zusatzversicherungen sollte unbedingt vor Behandlungsbeginn geklärt werden. Nachträgliche Rechnungsänderungen sind nicht möglich. Ich bemühe mich, bei der Rechnungsstellung den Vorgaben der Versicherer nachzukommen, weise jedoch darauf hin, dass ich mein Honorar nicht nach dem richten kann, was von Ihrer Versicherung tatsächlich erstattet wird. Eine Rechnungsstellung meinerseits entspricht einem privaten Rechtsverhältnis zwischen mir und dem/der Patienten/in, und es ist dafür ohne Belang, ob, wann und in welcher Höhe eine Privatkasse oder die Beihilfe den Erstattungsansprüchen genügt. Rechnungen müssen voll beglichen werden, auch wenn sie nicht oder nicht vollständig von Ihrer Versicherung/der Beihilfe übernommen werden. Bitte teilen Sie mir jedoch mit, wenn es Probleme mit der Kostenerstattung durch eine Privatkasse geben sollte.
Falls es für Sie nicht möglich ist, og. Kosten zu bezahlen, bitte ich um Kontaktaufnahme. Sicherlich können wir eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung treffen!
Kosten für Menschen in Notlagen:
Für Menschen, die Empfänger von ALG II (Hartz IV), Grundsicherung oder Wohngeld (Nachweis erforderlich) sind, kann eine homöopathische Behandlung durchgeführt werden. Die Preisen lauten dann wie folgt:
Erstanamnese: EUR 80,00
Folgetermine, Telefonate: EUR 30,00
Empfehlungen für private Zusatzversicherungen:
Erwachsene:
Barmenia, Continentale, ARAG, Gothaer, AXA, Universa, Union, Signal Iduna, Nürnberger
Kinder:
Barmenia, Gothaer, AXA, Universa, Union, Signal Iduna
Wichtiger Hinweis zur homöopathischen Behandlung:
Eine homöopathische Behandlung setzt unbedingt die Mitarbeit des Patienten, bzw. bei Kindern die der Eltern, voraus! Je genauer die körperlichen, psychischen und auch geistigen Symptome, Wahrnehmungen und Zustände beschrieben werden können, desto leichter und schneller kann das heilende homöopathische Medikament gefunden werden. Manchmal sind jedoch mehrere Folgegespräche notwendig, um zum passenden Arzneimittel zu gelangen. Möglicherweise liegen Blockaden oder sogenannte Heilungshindernisse vor. Diese gilt es herauszufinden. Meistens setzt jedoch schon nach kurzer Zeit eine Linderung der Beschwerden ein.